Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Weiteres

Login für Redakteure

Häufig gestellte Fragen/FAQ

Hinweis

Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich vor dem Zusenden ihrer Anfrage ggf. die entsprechende Modulbeschreibung durchgelesen haben.

Fragen

Antworten

Wie lange dauert die Bearbeitung meines eingereichten Antrags/meines eingereichten Berichts?

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags bzw. eines Berichts beträgt in der Regel ca. sechs bis acht Wochen, nachdem dieser vollständig im ASQ-Büro eingegangen ist.

Kann ich mir eine Leistung aus dem Abitur, wie z.B. das Latinum, als ASQ-Modul anerkennen lassen?

Die Anerkennung von ASQ-Leistungen außerhalb einer Hochschule sind ausgeschlossen, wenn es sich dabei um schulische oder außerschulische Leistungen, die bis zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) erbracht wurden, handelt. (§ 7 Absatz 3 der Ordnung für den Erwerb von Allgemeinen Schlüsselqualifikationen im Bachelorstudium der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).

Diese neue Regelung ist ab dem 01. April 2018 in Kraft getreten. (§ 13 Absatz 1 der Ordnung für den Erwerb von Allgemeinen Schlüsselqualifikationen im  Bachelorstudium der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).

Im Stud.IP kann ich keine ASQ-Module finden?

Nutzen Sie bitte die Suchfunktion des Stud.IP indem Sie im Suchfeld "ASQ" eingeben und sich als Ergebnisse "Verantaltungen" anzeigen lassen. Im Suchergebnis sehen Sie alle für das in der Suchfunktion eingestellte Semester angebotenen ASQ-Veranstaltungen.

Eine aktuelle Liste des ASQ-Angebots finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass nicht alle in dieser Liste aufgeführten ASQ-Module jedes Semester angeboten werden. Den Turnus des jeweiligen Moduls können Sie der Modulbeschreibung entnehmen.

Falls ein Modul noch nicht im StudIP angekündigt ist, welches aber turnusgemäß im kommenden Semester angeboten werden soll, dann richten Sie bitte Ihre Frage direkt an die*den Modulverantwortliche*n.

Auf welchem Weg soll ich meinen Bericht/Antrag einreichen?

Bitte reichen Sie ihren Bericht/Antrag postalisch oder während der Sprechstunde und im Original ein.

Bei den meisten einzureichenden Berichten muss zusätzlich (mindestens) ein Bestätigungsschreiben der*des Organisatorin*s im Original eingereicht werden.  Für den Fall, dass Sie nicht persönlich während der Sprechstunde die Unterlagen einreichen können, bitten wir Sie uns einen ausreichend frankierten Rücksendeumschlag beizulegen. Ihre Originalunterlagen senden wir Ihnen nach der Überprüfung zurück.

Wo kann ich mich für die ASQ-Module anmelden?

Nutzen Sie bitte die Suchfunktion des Stud.IP  indem Sie im Suchfeld "ASQ" eingeben und sich als Ergebnisse  "Verantaltungen" anzeigen lassen. Im Suchergebnis sehen Sie alle für das  in der Suchfunktion eingestellte Semester angebotenen ASQ-Veranstaltungen und können sich in die gewünschte Veranstaltung eintragen.

Eine aktuelle Liste des ASQ-Angebots finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass nicht alle in dieser Liste aufgeführten ASQ-Module jedes Semester angeboten werden. Den Turnus des jeweiligen Moduls können Sie der Modulbeschreibung entnehmen.

Falls  ein Modul noch nicht im StudIP angekündigt ist, welches aber  turnusgemäß im kommenden Semester angeboten werden soll, dann richten  Sie bitte Ihre Frage direkt an die/den Modulverantwortliche/n.

Worauf bezieht sich das Formular zur Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen?

Das Formular zur Anerkennung der ASQ-Leistungen ist für die außerhalb der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg oder im Ausland (z. b. Auslandspraktikum s. u.) oder auch im vorherigen Studium erbrachten Leistungen vorgesehen.

Wann kann ich mich für die ASQ-Module für das kommende Semester anmelden?

In der Regel werden ca. 2-6 Wochen vor Beginn des Semesters die im kommenden Semester angebotenen Module von den Dozent*innen im Stud.IP zur Anmeldung freigegeben. Bitte achten Sie darauf, dass nicht alle ASQ-Module in jedem Semester angeboten werden. Hierzu können Sie sich den Angebotsturnus in der Modulbeschreibung der angebotenen ASQ-Module hier anschauen.

Ich kann mich nicht für ein ASQ-Modul im Löwenportal anmelden.

Da die ASQ-Module dem Studium quer liegende und fächerübergreifende Module sind, ist es nicht notwendig und technisch auch nicht möglich diese im Löwenportal anzumelden. Eine Anmeldung eines ASQ-Moduls ist nur über Stud.IP möglich und notwendig.

Das ASQ-Modul, das ich belegen möchte, ist (immer) noch nicht im Stud.IP zu finden.

Für den Fall, dass ein ASQ-Modul kurz vor Beginn des Semesters dennoch nicht im Stud.IP veröffentlicht ist, kontaktieren Sie bitte diesbezüglich die*den Modulverantwortliche*n. Die Modulverantwortlichen für das jeweilige Modul finden Sie in der Modulbeschreibung sowie in der Beschreibung des im laufenden/letzten Semester auf Stud.IP eingestellten ASQ-Moduls.

Können Sie mir ein ASQ-Modul empfehlen?

Alle Bachelor-Studierenden können Ihren Interessen entsprechend ein ASQ-Modul aussuchen und belegen. ASQs sind allgemeine Schlüsselqualifikationen, die quer zum Studium liegen, d. h. dass (fast) alle ASQ-Module für alle Studierenden aller Bachelor-Studienprogramme offen sind.

HINWEIS:  Es kann aber bei einigen Modulen eine logische Einschränkung für die Teilnahme geben wie z. B. bei Sprachkursen, bei denen für eine höhere Stufe der Nachweis von Vorkenntnissen abverlangt werden darf/kann.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie ein ASQ-Modul belegen, welches inhaltlich Ihren Wissens- und Qualifikationshorizont erweitert.

In welchem Semester kann ich ein ASQ belegen?

Im ASQ-Bereich gibt es keine Einschränkung bzgl. der ASQ-Belegung. Sie können sich in der Regel für ein ASQ-Modul zwischen dem 1. und 6. Semester entscheiden.

Kann ich mir mein im Ausland absolviertes Praktikum als ASQ anrechnen lassen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit ein im Ausland absolviertes Praktikum im Rahmen des Moduls „ASQ – Auslandspraxis“ anrechnen zu lassen. Hierbei ist auf folgende Kriterien zu achten:

  • Die Anrechnung ist nur möglich, wenn das Praktikum im nicht-deutschsprachigen Ausland absolviert wurde.
  • Eine Anrechnung eines Praktikums in der Heimat (für die internationalen  Studierenden) ist ebenfalls nicht als ASQ - Auslandspraxis anrechenbar, da hierdurch keine Schlüsselkompetenzen im Sinne des Moduls (s. Modulbeschreibung) erworben werden.
  • Ein Auslandspraktikum muss eine Dauer von mindestens drei Wochen über der in der Prüfungsordnung festgelegten Mindestdauer eines Pflichtpraktikums haben. Für den Fall, dass in Ihrem Studienprogramm kein Pflichtpraktikum vorgesehen ist, muss die Dauer des Praktikums mindestens vier Wochen betragen.

Ist die Anerkennung eines ASQ-Moduls zweimal möglich, wenn die Tätigkeit in einem anderen Bereich erfolgt ist?

Eine wiederholte Anerkennung desselben ASQ-Moduls ist nicht möglich, da die Lernziele und Kompetenzen des belegten ASQ-Moduls bereits erreicht wurden. Um das Lernziel erneut zu erreichen, wäre kein Arbeitsaufwand notwendig. Um ein Lernziel zu erreichen, ist eine doppelte Verbuchung des Arbeitsaufwands (ausgedrückt in Leistungspunkten) ausgeschlossen. Weiterhin stellt ein zweifaches Absolvieren des Moduls keinen Zuwachs an Schlüsselqualifikationen dar. Um die erforderlichen 10 Leistungspunkte für ASQ im Bachelor-Studium zu erwerben, ist es daher notwendig, ein anderes ASQ-Modul zu belegen.

Ich habe mich bei dem ASQ Modul ,,Studierende für Studierende'' angemeldet und würde gerne wissen, wie der weitere Ablauf aussieht. Es gibt keine Zeiten- und Ortangaben.

Für den Fall, dass Sie keiner der aufgelisteten Initiativen, Organisationen oder Gruppen zugehören, müssen sich die Studierenden nach eigenem Interesse selbst um die Kontaktaufnahme kümmern. Es gibt keine Zeitangaben o. ä. für dieses Modul, da dieses nicht als Modul im herkömmlichen Sinn zu verstehen ist. Es ist eine von Studierenden für Studierende selbstorganisierte Leistung.

Wenn Sie aber bereits in einer Initiative, Organisation oder Gruppe aktiv tätig sind, können Sie sich nach einem Jahr der Mitgliedschaft und aktiver Tätigkeit direkt bei uns im ASQ-Büro melden. Hierbei sieht das Verfahren wie folgt aus:

  1. Sie müssen einen Bericht (ca. 3 bis 5 Seiten) und
  2. eine Bestätigung des Vorstands der Organisation über Ihre Tätigkeit bei uns einreichen.

Aus dem Bericht sollen die erworbenen Kompetenzen (z. B. Teamfähigkeit, interkulturelle Kompetenz, Zeitmanagement, Konfliktmanagement, Sprachkompetenzen etc.) hervorgehen. Er sollte selbstreflexiv, kritisch und kompakt verfasst werden.

Kann ich mir mein FSJ/FÖJ/Bundesfreiwilligendienst als ASQ anrechnen lassen?

Dienste wie ein Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ oder andere Dienste im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) könnten als ASQ angerechnet werden. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung des Prorektors. Wir bitten Sie auch in diesem Fall den Antrag auf Anerkennung mit folgenden Unterlagen bei uns in der Sprechstunde einzureichen:

  1. Bestätigung der Einrichtung/Person/Unternehmen (keine vorläufige Bestätigung), bei der Sie den Dienst absolviert haben,
  2. einen Bericht (ca. 3 bis 5 Seiten), aus dem die erworbenen Kompetenzen (z. B. Teamfähigkeit, interkulturelle Kompetenz, Zeitmanagement, Konfliktmanagement, etc.) hervorgehen. Informationen zum Bericht sind hier zu finden.

Kann mir meine (oder ein Teil meiner) Ausbildung als ASQ angerechnet werden?

Nein, das ist leider nicht möglich.

Kann mir ein an der Universität Leipzig / Universität Jena absolviertes ASQ-Modul als ASQ an der Martin-Luther-Universität anerkannt werden?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie an der Universität Leipzig oder der Friedrich-Schiller-Universität Jena ein Seminar/eine Lehrveranstaltung besuchen können und Ihnen diese an der Martin-Luther-Universität anerkannt wird. Die Grundlage hierfür stellt der Universitätsverbund    dar, in dem sich die Universitäten Halle, Jena und Leipzig zusammengeschlossen haben.

***Bitte lassen Sie sich im Vorfeld von uns beraten.***

Ist die Anerkennung der Muttersprache als ASQ möglich?

Die Anerkennung der Muttersprache (betrifft vor allem internationale Studierende und Menschen mit Migrationshintergrund) als ASQ ist leider nicht möglich, weil hierdurch kein Kompetenzerwerb im Sinne der ASQ ersichtlich ist.


Für weitergehende Fragen zu ASQ und ASQ-Modulen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zum Seitenanfang