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ASQ-Anerkennung

In welchem Fall muss ich mich um die Anerkennung meiner ASQ kümmern?

In manchen Fällen ist ein Antrag auf Anerkennung, in anderen die Anfertigung eines ASQ-Berichts oder sogar beides notwendig.


Der Antrag auf Anerkennung mittels dieses Formulars ist in folgenden Fällen notwendig:

  • Schlüsselqualifikationsmodulen, die an anderen/internationalen Hochschulen erfolgreich absolviert wurden
  • Anerkennung von Leistungen, die außerhalb eines Hochschulstudiums erbracht wurden, wie z.B. FSJ/FÖJ oder ein Gebärdensprachkurs
  • ASQs und Leistungen, die vor einem Studiengangswechsel erfolgreich absolviert wurden

Formular für Antrag auf Anerkennung
230425_ASQ_Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Leistungen als ASQ.pdf (999,3 KB)  vom 25.04.2023


Die Anfertigung eines ASQ-Berichts ist in folgenden Fällen notwendig:

  • Anerkennung eines FSJ/FÖJ
  • Anerkennung Ehrenamt/Vereinsarbeit (Einzelfallentscheidung)
  • bei folgenden ASQ-Modulen: Studierende für Studierende, Studentische Interessenvertretung, Auslandspraxis und Studierende schreiben für Studierende

Für die Überprüfung der Möglichkeit der Anerkennung anderweitiger Leistungen nehmen Sie gerne im Vorfeld Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere Sprechstunde.

Anleitung: Antrag auf Anerkennung

Formular Antrag auf Anerkennung
230425_ASQ_Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Leistungen als ASQ.pdf (999,3 KB)  vom 25.04.2023


  • bitte füllen Sie das Formular zum Antrag auf Anerkennung aus und fügen diesem alle notwendigen Nachweise im Original, sowie einen frankierten Rücksendeumschlag bei
  • es ist notwendig, den Antrag per Post oder während der Sprechzeiten im Original einzureichen
  • bitte beachten Sie, dass bei der Anerkennung von mehreren Leistungen/Modulen je ein eigenständiger Antrag einzureichen ist

Anleitung: ASQ-Bericht

Deckblatt ASQ-Bericht
230425_ASQ_Deckblatt Bericht.pdf (693,5 KB)  vom 25.04.2023

Handreichung ASQ-Bericht
Handreichung_Bericht_ASQ_Modul.pdf (166,8 KB)  vom 07.11.2022


Formale Anforderungen:

  • die persönlichen Daten sind mittels Deckblatt (s.o.) anzugeben
  • durch Unterschrift auf dem Deckblatt wird bestätigt, dass der Bericht selbst, ohne fremde Hilfe, sowie mit korrekten Angaben der Quellen geschrieben wurde
  • eine Bestätigung des Vorstands der Organisation über Ihre Tätigkeit ist im Original einzureichen
  • der Bericht soll ca. 3 bis 5 Seiten umfassen (Times New Roman; 12 Punkt; Seitenrand oben/seitlich 2,5 cm, unten 2,0 cm; Zeilenabstand 1,5; Blocksatz)
  • es ist notwendig, den Antrag per Post oder während der Sprechzeiten im Original einzureichen

Inhalt:

  • Darstellung der Tätigkeit/des durchgeführten Projekts, dessen Kontext, Kooperationen mit anderen und des indivuellen Parts
  • Selbstreflexion der erworbenen oder vertieften Kompetenzen und wie diese künftig zur Anwendung kommen können
  • positive und negative Erfahrungen
  • Details s. Handreichung Bericht

Hinweis

Bitte reichen Sie Anträge auf Anerkennung nur postalisch oder persönlich ein (nicht per E-Mail). Legen Sie für das Original einen ausreichend frankierten sowie adressierten Rücksendeumschlag bei (sonst können Originale nicht zurückgesendet werden)!

Die Abgabe von ASQ-Anträgen kann ab sofort auch direkt in den Briefkasten des ASQ-Büros erfolgen. Standort: Dachritzstraße 12, 3. OG, auf dem Gang neben Raum 3.32.

Adresse

Kontakt

Büro für Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ)

Raum 3.32 (3. OG)
Dachritzstraße 12
06108 Halle (Saale)

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